Matthias Kügelgen
Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH
Frankfurter Straße 720-726 | D-51145 Köln/Porz-Eil
www.gruener-punkt.de
Die Duales System Deutschland AG „Grüner Punkt“ wurde am 28.9.1990 gegründet als Non-Profit-Unternehmen im Vorgriff auf die 1991 in Kraft getretene Verpackungsverordnung.
Verpackungsverordnung
Die Verpackungsverordnung verpflichtet Verpackungshersteller, –abfüller sowie den Handel dazu, die von ihnen in den Verkehr gebrachten Verpackungen
zurückzunehmen und zu verwerten. Dabei kann die Wahrnehmung
der Rücknahmepflicht an ein System abgetreten werden, das die flächendeckende Sammlung/Verwertung der Verpackungen organisiert. So entstand als Selbsthilfeorganisation der Wirtschaft der „Grüner Punkt“ (Duales
System). Der grüne Punkt zeigt als Lizenzzeichen an, daß die Unternehmen
ihre Rücknahmepflicht an das Duale System übertragen haben und sich an der Finanzierung der Verpackungsverwertung beteiligen. Die Garantiegeber
sind für bestimmte Mindestverwertungsquoten des werkstoffliches Recyclings
im Bereich Glas, Weißblech, Papier/Pappe/Karton, Getränkekartons, Kunststoffen verantwortlich. Der Rest kann in rohstoffliche oder energetische Verwertungsverfahren gehen, wobei im Rahmen der Wirtschaftlichkeit die ökologisch günstigeren Verfahren den Vortritt haben sollen.
Recycling
Werkstoffliches Recycling z.B. im Bereich der Deutschen Kunststoffrecycling DKR bedeutet, dass aus einer gebrauchten Kunststoffverpackung wieder ein neues Kunststoffprodukt entsteht. Mittels Nahinfrarot-Technologie
lassen sich die gebrauchten Verpackungen nach Kunststoffarten sortieren. Sortierzentrifugen trennen Kunststoffe sortenrein nach ihrer Dichte. Bei der rohstofflichen Verwertung werden gebrauchte Kunststoffe in ihre gasförmigen
Bestandteile aufgespalten werden, um natürliche Rohstoffe wie Erdöl oder Kohle bei der Herstellung von z.B. Roheisen zu ersetzen. Energetische Verwertungsverfahren nutzen den Energiehaushalt der Kunststoffabfälle zur Erzeugung von Prozesswärme oder Strom.
Bilanz
Jedes Jahr muss die Menge der Verwertungen dem grünen Punkt gegenüber
belegt werden. Im Mengenstromnachweis sind die Verwertungswege genau dokumentiert. So sieht die Umweltbilanz aus: